Auf der Suche nach einem
Therapieplatz
Nach den neuesten Angaben
der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik
und Nervenheilkunde (DGPPN) sind in Deutschland jährlich fast 30 %
der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen.
Einen freien bzw. frei werdenden Platz zu finden ist angesichts dessen
nicht eben einfach.
Um einen ersten Überblick
zu erhalten, empfiehlt es sich, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung
zu setzen und sich eine aktuelle Behandlerliste geben zu lassen. Wenn Sie
schon einschätzen können, ob Sie besser mit einer Frau oder mit
einem Mann über Ihre Probleme sprechen können, ist es durchaus
ratsam, die Kasse ausdrücklich darauf hinzuweisen.Mit Hilfe der Liste
können Sie nun einen Termin für eine Sprechstunde bei eine_r
kassenzugelassenen psychologischen Psychotherapeut_in als Voraussetzung
für die Durchführung einer Psychotherapie vereinbaren.
Falls Ihnen nach Durchführung
der Sprechstunde bestätigt wird, dass ein Behandlungsbedarf besteht,
die Therapie aber in der dortigen Praxis nicht durchgeführt werden
kann, ist es nun an Ihnen, einen für Sie geeigneten Therapieplatz
zu finden.
Um der Kasse gegenüber
den Nachweis zu erbringen, sich aktiv um einen Behandlungsplatz bei eine_r
kassenzugelassenen Behander_in bemüht zu haben, ist es ratsam, ein
Protokoll über die durchgeführten Anrufe zu erstellen. Hierfür
können Sie z.B. die Ihnen von der Kasse überlassene Liste nutzen,
indem Sie hinter den Adressen der von Ihnen angerufenen Praxen stichwortartig
notieren, wann Sie mit wem und mit welchem Ergebnis gesprochen haben.
Wenn sich heraus stellt,
dass Sie bei den für Sie im Umkreis von ca. 30 Autominuten erreichbaren
kassenzugelassenen Psychotherapeut_innen überall mit mehrmonatigen
Wartezeiten bis zum Beginn einer Therapie rechnen müssen, haben
Sie nach Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse die Möglichkeit,
im Rahmen der Kostenerstattung bei eine_r nicht kassenzugelassenen psychologischen
Psychotherapeut_in eine Behandlung durchführen zu lassen.
Die nachfolgenden Links
können vielleicht helfen, einen passenden Behandlungspatz zu finden.
Hier sind auch nicht kassenzugelassene
Behandler_innen registriert, die bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen
der Kostenerstattung in Anspruch genommen werden können.
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